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Mehrwertsteuer-Umstellung - sage50Handwerk zum 01.07.20

Mögliche Vorgehensweise zur MW-Steuerumstellung von 19% auf 16% zum 01.07.2020 im Sage50Handwerk

Nachfolgend habe ich mir ein paar Gedanken zu einer Umstellung des MWST-Satzes von 19% auf 16% gemacht. Das basiert auf dem Stand der Software, ohne dass eine Aktualisierung von Sage erfolgt.

Wenn eine Anpassung nötig ist, wird diese von Sage sicher frühestens zum Ende des Monats Juni kommen. Aktuell gibt es zu dem Thema nur eine Presseerklärung. Softwarehersteller werden noch auf Beschlüsse des Bundestages und Vorgaben des Bundesfinanzministeriums warten (müssen).

Man kann sicher davon ausgehen, dass es im Prinzip so läuft, wie 2007 zur Erhöhung der Mehrwertsteuer. Es wäre demnach ausschließlich der Leistungserbringungszeitraum von Bedeutung. Es ist also wahrscheinlich uninteressant, wann die Bestellung der Leistung erfolgt.

Ich habe in diesem Zusammenhang auch Hinweise in 2 angehängten Dokumenten zusammengefasst, um Ihnen eine gewisse Orientierung bzw. Basis vorab zu geben. Bedenken Sie aber immer, dass diese Informationen nur aus Erfahrungen der letzten Umstellung beruhen und nicht durch Gesetze oder Beschlüsse zuständiger Behörden unterlegt sind.

Prinzipiell ist es im Sage50Handwerk so, dass in jeder Position das Leistungserbringungsdatum hinterlegt ist. Wenn im Juni ein Angebot mit 19%MwSt. erstellt wird, die Rechnungslegung im Juli erfolgt, aber die Leistungserbringung noch im Juni war, dann erfolgt die Abrechnung mit 19% MwSt und nicht mit 16%. Das bedeutet, dass Sie im Juli unter Umständen bzw. wahrscheinlich auch Rechnungen erstellen, die mit 16% abzurechnen sind und natürlich auch Kombinationen beider Steuersätze. Bei Teil- und Schlussrechnungen wird es die Kombinationen auf jeden Fall geben. Zu beachten ist auch, dass bei Abschlagsrechnungen, die nicht auf der Erbringung von Leistungen beruhen, sondern z.B. auf Vertragsbedingungen oder Vorauszahlungen beruhen, dem Steuersatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, wenn dieser der Leistungserbringung entspricht, unterliegen. Also wird MWSteuer auch zurückverrechnet, wenn vor der Umstellung der Abschlag mit der höheren MwSt. erstellt wurde und die Leistungserbringung im Zeitraum mit der niedrigeren MwSt erfolgte.

Und dann alles wieder zurück ab dem 01.01.2021.

Die nachfolgende Darstellung betrachtet nur die Anpassung der Steuersätze, ohne auf die Übergabe an datev oder Buchhaltungsprogramme einzugehen bzw. tangiert diesen Teil nur am Rande.

Für die Übergabe an Buchhaltungssoftware müssen dann noch Festlegungen mit Ihrem Steuerberater oder der eigenen Buchhaltung erfolgen, welche Erlös- und Aufwandskonten für den gesenkten MWSt.-Satz gelten (inkl. Skontokonten)

Die nachfolgenden Einstellungen zeigen eine mögliche Vorgehensweise in der aktuellen Version des Sage50Handwerk und entsprechen meinen Einstellungen in der Software und können bei Ihnen anders sein! Wenn Sie Änderungen vornehmen sollten (System -> Voreinstellungen -> Grundlagen->Steuercodes), dann fertigen Sie VORHER eine Datensicherung an und dokumentieren Sie die Änderungen, um Sie gegebenenfalls wieder rückgängig zu machen!

Selbstverständlich helfe ich Ihnen, wenn nötig, bei der Umstellung bzw. Umsetzung.

Es ist aber empfehlenswert, auf die Reaktion von Sage zu diesem Thema zu warten.

Wenn Sie keine Übergaben des RA-Buchs oder der OP-Verwaltung an Buchhaltungssoftware machen, können Sie diese Einstellungen an meinem Beispiel nachvollziehen. Achten Sie aber besonders darauf, dass die Gültigkeiten und Verweise auf die alten Steuercodes logisch korrekt sind!

Rückfrage: 0361-6534291, o.nagel@nagel-erfurt.de

weitere Links:

Sage50Handweerk-UST-Umstellung Corona-MWST

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